Hypnosepraxis am Sachsenwald       Richard Petersen 

Psychotherapie / Hypnosetherapie                                                   21465 Reinbek, Am Rosenplatz 8                               

Die Kosten für die Sitzungen sind von den Klienten/innen nach jeder Sitzung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.


Die Behandlungskosten werden von den Krankenkassen oder Versicherungen i. d. R.  nicht übernommen, daher sind Klienten/innen für die Therapiekosten selbst verantwortlich.


Das vereinbarte Honorar beträgt soweit nicht anders vereinbart, 90,00 Euro pro Stunde.


Das Honorar für eine Beratung mit mehr als einem Teilnehmer (z. B. Paar- und Familienberatung) beträgt 120,00 Euro pro Stunde.


Die Abrechnung erfolgt pro angefangene 30 min.

Bitte kalkuliere insbesondere für einen Ersttermin mit einer Termindauer von 2 Stunden.


Für Raucherentwöhnungen bzw. Gewichtsreduktion ist der vollständige Komplettpreis nach der ersten Sitzung zu entrichten. 

  • Komplettpreis Raucherentwöhnung, drei Termine (400,00 Euro)
  • Komplettpreis Gewichtsreduktion, vier Termine (500,00 Euro)


Erstattung durch die Krankenkassen?

Eine Kostenübernahme durch deine Krankenkasse ist nur bei einer psychotherapeutischen Heilbehandlung möglich. Beratungen/Coachings, Paar- und Familienberatungen können nicht übernommen werden. Für die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gilt weiterhin, dass es keine Kostenerstattung gibt, so dass du i.d.R. Selbstzahler bist.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Es besteht keine Übernahmepflicht. Jedoch kann es sinnvoll sein, dies mit der Krankenkasse vorab nochmals abzuklären, um in Ausnahmefällen einen Antrag auf Kostenübernahme stellen zu können.

Private Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Therapiekosten (anteilig bis ganz). Eine entsprechende Zusatzversicherung kann dienlich sein.

Das Abklären der Kassenfinanzierung muss der/die Versicherte selbst vornehmen.


Vorteile einer Privaten Therapie!


1.Keine langen Wartezeiten!

Der Bedarf an Psychotherapie in Deutschland ist immens groß und steigt weiter an. Die Therapieanfragen übersteigen die Nachfrage an kassenzugelassenen Plätzen.


2.Überbrückung bis zu einer kassenfinanzierte Therapie

Als Kurzzeittherapie oder zur Überbrückung bis zum Beginn einer verordneten Psychotherapie nehme ich auch kurzfristig selbstzahlende Kassenpatienten auf. Einen Ersttermin garantiere ich Ihnen innerhalb von drei Tagen.


3.Flexiblere Rahmenbedingungen und Methodenvielfalt
Als Selbstzahler einer Psychotherapie sind Sie nicht an die Vorgaben der Krankenkassen bezüglich der Anzahl, Länge und Frequenz der Therapiestunden gebunden. Bei privat gezahlten Psychotherapien bleibt Ihnen die methodische Freiheit und mögliche Vielfalt erhalten. In Deutschland werden aktuell nur drei psychotherapeutische Verfahren von den Krankenkassen anerkannt: Die Verhaltenstherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Analytische Psychotherapie.

Andere Therapieverfahren, beispielsweise Hypnosetherapie oder Paartherapie gelten nicht als Kassenleistung und können über Krankenkassen nicht abgerechnet werden.


4.Die Psychotherapie wird nicht aktenkundig
Für viele Berufe im öffentlichen Dienst oder Staatsdienst ist eine Psychotherapie leider noch immer ein Problem. Eine private Behandlung wahrt den Schutz der Privatsphäre (z. B. bei einer Verbeamtung). Deine Diagnose geht somit
nicht an die Krankenkasse. Auch für den Abschluss weiterer Versicherungen kann es sinnvoll sein, eine Psychotherapie privat zu bezahlen. (Berufsunfähigkeitsversicherung etc.).


HAFTUNGSAUSSCHLUSS:

Ich gebe kein Heilversprechen ab! Eine Hypnosetherapie ersetzt keinesfalls eine benötigte, schulmedizinsche Behandlung!

Ebenso kann ich keine bestimmten Ergebnisse garantieren. 


Die Therapie ist eine Dienstleistung, das heißt, dass das Honorar auch dann fällig wird, wenn das vereinbarte Ziel nicht erreicht wird.


Die festgelegten Therapietermine werden ausschließlich dir vorbehalten. Im Falle des Nichterscheinens wird deshalb eine Ausfallpauschale in Höhe des Honorars für 1 Stunde fällig.

Die vorstehende Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Termin mindestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt wird.

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